Frischwasserzugabe
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb eines Schwimmbeckens
ist es unumgänglich, pro Badegast und Tag mindestens 30 Liter Beckenwasser gegen frisches Füllwasser auszutauschen. Diese Menge ist gegebenenfalls noch zu erhöhen, wenn die Hygieneanforderungen an das Schwimmbeckenwasser auf andere Weise nicht eingehalten werden können.
Prinzipiell ergibt sich ein Füllwasserbedarf schon zwangsläufig durch die Notwendigkeit der regelmäßigen Rückspülung der Filteranlagen mit Beckenwasser, aber auch die Verdunstung und das Verhalten der Badenden spielen eine Rolle.
Hinzu kommt die Tatsache, dass selbst wirksamste Schwimmbeckenwasser-Aufbereitungsanlagen eine erhöhte Konzentration von Störstoffen (vornehmlich Salze) im Wasserkreislauf, die sich auf Grund ihrer Wasserlöslichkeit den Flockungs- und Filtrationsmaßnahmen entziehen, nicht verhindern können.
Salze und ihre Wirkung auf das Becken |
Herkunft | mögliche Störung |
Chloride
Bei Meerwasser- Schwimmbecken sind Chloride ohne Belang, da konzeptionell auf Korrosions- Beständigkeit der Werkstoffe geachtet werden muss. |
Alle chlorhaltigen Desinfektionsmittel. | |
Eisen-III-Chlorid-Hexahydrat, Alu-Chlorid-Hexahydrat, Aluhydroxidchlorid und Eisenchloridsulfat-Lösung |
Flockung | |
Salzsäure | pH- Regulierung | |
Sulfate
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Alusulfate | Flockung |
Schwefelsäure | pH- Regulierung | |
Natriumhydrogen- Sulfat | pH- Regulierung | |
Nitrate
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Oxidativer Abbau von Harnstoff und anderen stickstoffhaltigen Verunreinigungen wie z.B. Ammonium |
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Calcium
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Dolomitisches Filtermaterial Calciumhypochlorit Auslaugung mörtelhaltiger Fliesen- Verfugungen und Beckenauskleidungen |
Filterung |
Bei dem Begriff „Füllwasser” wird zwischen primärem und sekundärem Füllwasser unterschieden:
- Primäres Füllwasser ist das Wasser, welches dem Bad direkt zugeführt wird, also in der Regel Wasser aus der kommunalen Trinkwasserversorgung.
- Sekundäres Füllwasser ist speziell zur Verwendung als Füllwasser gewonnenes Betriebswasser, also in der Regel aufbereitetes Spülwasser der Filteranlagen von Schwimm- und Badebeckenwasser. Sekundäres Füllwasser muss die Anforderungen an Betriebswasser Typ 1, nach DIN 19645 erfüllen.
Primäres Füllwasser muss seuchen- und allgemein-hygienische Trinkwassereigenschaften aufweisen. Eine Aufbereitung des zur Füllung verwendeten Wassers in einer getrennten Anlage ist besonders zu erwägen bei erhöhter Konzentration an Huminstoffen, bei erhöhter Konzentration an organisch gebundenem Kohlenstoff (DOC) und bei der Überschreitung folgender Werte:
- Arsen 0,01 mg/l
- Eisen 0,10 mg/l
- Mangan 0,05 mg/l
- Ammonium 2,00 mg/l