Ozon (O3), eine aktive Form des Sauerstoffes (O2), ist ein starkes Oxidationsmittel.
Ozon ist zehnmal giftiger als Chlor und wird daher nur als zusätzliches Desinfektions- und Oxidationsmittel innerhalb der Aufbereitungsanlage eingesetzt. Nach der erforderlichen Kontaktzeit mit dem aufzubereitenden Wasser, muss der O3 Anteil wieder durch Aktivkohlefiltration (Sorptionsfiltration) aus dem Beckenwasser herausgefiltert werden.
Die der Ozonstufe nachgeschaltete Aktivkohlefiltration beseitigt u.a. das überschüssige Ozon auf einen Restgehalt, der am Ablauf des Sorptionsfilters eine maximale Konzentration von 0,05 mg/l Ozon (O3) aufweisen darf.
Ozonierung als Zusatz-Hygienemaßnahme innerhalb der Aufbereitungsstrecke ersetzt nicht die Zugabe eines Desinfektionsmittels für das Badebeckenwasser, wie z.B. Chlor. Es vermindert jedoch den zur Desinfektion benötigten Anteil an Chlor, beziehungsweise reduziert dessen Abbau (Chlorzehrung) im Beckenwasser.
Die Ozonierung des Beckenwassers als Zusatzaufbereitung hat folgende Vorteile:
Gasförmiges Ozon ist wie seine wässrige Lösung (max. 25 mg/l O3) sehr unbeständig und muss daher am Orte seines Einsatzes erzeugt werden. Der Einsatz von Ozon bedingt erhebliche Investitionen für den Ozonerzeuger mit den erforderlichen Zusatzeinrichtungen, wie z.B. Lufttrockner, Ozonwäscher, Aktivkornkohlefilter etc.. Ozonerzeugungsanlagen für die Wasseraufbereitung sind genormt (DIN 19 627).